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Elektronikversicherung Vergleich 2026

Bei den unten aufgeführten Tarifen handelt es sich um eine Beispielrechnung!

Es wurden folgende Daten für die Berechnung verwendet:

  • Gerät: Laptop / MacBook
  • Kaufpreis: 1.500 €

Nutze unseren Vergleichsrechner um ein individuelles Angebot zu berechnen.

5 Tarife von 5 € bis 10 € pro Monat

Was ist eine Elektronikversicherung?

Ein kaputtes Smartphone, eine defekte Waschmaschine oder ein gestohlener Laptop, das kann teuer werden. Elektronische Geräte sind ein fester Bestandteil unseres Alltags, ob privat, in der Schule oder im Beruf. Da solche Geräte immer teurer und anfälliger für Schäden oder Diebstahl werden, gibt es die Möglichkeit diese Geräte mit der Elektronikversicherung abzusichern.

  • Sollte dein elektronisches Gerät beschädigt werden, bezahlt die Versicherung die Reparaturkosten (Ersatzteile, Arbeitszeit usw.).
  • Sollte dein elektronisches Gerät gestohlen werden, bezahlt die Versicherung die Kosten für ein neues Gerät.

Die Elektronikversicherung ist eine Zeitwertversicherung

Grundsätzlich ist in der Elektronikversicherung der Zeitwert versichert, nicht der Neuwert des Geräts. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt zum Beispiel bei einem Diebstahl das, was das Gerät zum Zeitpunkt des Diebstahls wert war.

Um das Ganze zu veranschaulichen, nehmen wir als Beispiel ein iPhone. Jeder weiß: Wenn ich mir heute das neueste iPhone kaufe, kostet dieses ca. 1.500 €. Wenn mir das iPhone nun zwei Jahre später gestohlen wird, ist es nicht mehr 1.500 € wert, da schon zwei neue Generationen auf dem Markt sind. Wenn ich also jetzt das gleiche iPhone neu kaufe, kostet dieses ca. 900 €. In diesem Fall würde die Versicherung dir die 900 € auszahlen, damit du dir das gleiche iPhone wieder neu kaufen kannst.

In den Versicherungsbedingungen der Versicherer heißt es daher meistens:"für ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte, maximal jedoch den Zeitwert des versicherten Geräts zum Zeitpunkt des Schadeneintritts." Das bedeutet in unserem Beispiel, du würdest die 900€ bekommen, denn das neue iPhone ist von gleicher Art und Güte wie das alte.

Was ist in der Elektronikversicherung versichert?

Grundsätzlich werden in der Elektronikversicherung Beschädigungen am Gerät durch verschiedenste Ursachen versichert. Hierzu zählen zum Beispiel Sturz- und Bruchschäden, Wasserschäden, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit. Eine weitere wichtige Leistung ist die Ersatzleistung für ein neues Gerät bei Diebstahl und Raub. Je nach Versicherer und Tarif unterscheidet sich, was in der Elektronikversicherung versichert ist. Nutze daher unseren Vergleichsrechner, um genau zu sehen, was im Detail je nach Versicherer und Tarif versichert ist.

Weiter folgenden haben wir die wichtigsten Leistungen der Elektronikversicherung zusammengefasst.

Diebstahl und Raub

Sollte dir dein elektronisches Gerät gestohlen werden oder du Opfer von Raub werden, zahlt die Elektronikversicherung für ein neues Gerät. Wie bereits im Abschnitt "Die Elektronikversicherung ist eine Zeitwertversicherung" beschrieben, ersetzt die Versicherung im Falle eines Diebstahls oder Raubes den Zeitwert des Geräts zum aktuellen Zeitpunkt des Schadens.

Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass der Diebstahl oder Raub des Geräts im Schadenfall immer polizeilich gemeldet und eine Anzeige erstattet werden muss. Diese Anzeige muss im Schadenfall der Versicherung vorgelegt werden. Sollte es sich um ein Tablet oder Smartphone handeln, muss zusätzlich der Anbieter der SIM-Karte informiert werden, um die SIM-Karte sperren zu lassen.

Sturz- und Bruchschäden

Ein klassischer Schadenfall bei Smartphones und Tablets: Du lässt dein Gerät aus der Hand fallen und das Display wird beschädigt. Eine Reparatur kostet je nach Gerät gerne mal 200 bis 400 €, um das Display zu ersetzen. Diese Reparaturkosten werden von der Elektronikversicherung übernommen.

Wasser und Feuchtigkeit

Dein Gerät ist aus Versehen ins Wasser gefallen? Oder das Gerät ist auf dem Weg nach Hause im Regen nass geworden, wodurch die Elektronik beschädigt wurde? Auch Wasserschäden und Feuchtigkeitsschäden sind in der Elektronikversicherung versichert. Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten oder ersetzt das Gerät durch ein neues, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler - Erweiterung der Herstellergarantie

Jeder hat es schon einmal erlebt: Man kauft ein Gerät, es funktioniert anfangs einwandfrei, doch kaum ist die gesetzliche Garantie abgelaufen, gibt es plötzlich ein Problem und das Gerät funktioniert nicht mehr. Der Hersteller sagt dann oft: "Garantie abgelaufen, da können wir nichts mehr für dich tun." Auch hierfür kommt die Elektronikversicherung ins Spiel. In solchen Fällen handelt es sich meistens um einen Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler.

Unsachgemäße Handhabung

Sollte das Gerät falsch bedient werden und hierdurch ein Schaden entstehen, ist dies über die Leistung "Unsachgemäße Handhabung" mitversichert. Ein Beispiel wäre: Die Waschmaschine wird so vollgestopft, dass sie kaum noch zugeht. Die Ladung übersteigt das maximale Gewicht, das vom Hersteller angegeben ist. Durch diese Überladung verzieht sich die Trommelaufhängung, die Waschmaschine wird beschädigt und zeigt eine Fehlermeldung auf dem Display an. Hier würde die Elektronikversicherung ebenso die Reparaturkosten übernehmen.

Brand, Blitz und Überspannung

Während eines Gewitters kommt es zu einem Blitzeinschlag im Haus. Dadurch entsteht eine Überspannung im Stromnetz und das Gerät wird beschädigt. Auch hierfür kommt die Elektronikversicherung auf und übernimmt die Reparaturkosten oder ersetzt das Gerät durch ein neues, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Was zahlt die Elektronikversicherung nicht?

Auch die Punkte, die explizit nicht versichert sind oder zur Leistungskürzung des Versicherers führen, wollen wir dir nicht vorenthalten.

Grobe Fahrlässigkeit

Die grobe Fahrlässigkeit ist in vielen Tarifen versichert, führt aber dazu, dass der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen darf, im Verhältnis wie grob fahrlässig gehandelt wurde. Ein Beispiel zur groben Fahrlässigkeit: Du bist im Urlaub im Restaurant und sitzt draußen in einer belebten Fußgängerzone an einem Tisch. Während du zur Toilette gehst, lässt du dein Handy unbeaufsichtigt auf dem Tisch liegen, daraufhin wird das Handy gestohlen. Hier würde die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen.

Absichtliches Handeln oder grober Vorsatz

Solltest du vorsätzlich einen Schaden verursachen oder das Gerät absichtlich beschädigen, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

Transportschäden

Viele Versicherer schließen Schäden, die während eines Transportes an dem Gerät entstehen aus. Wichtig ist hierbei aber zu unterscheiden, ob es sich wirklich um einen Transportschaden handelt oder nicht. Wenn du dein Laptop im Rucksack zur Universität bringst, der Rucksack in der Bahn auf dem Boden fällt, daraufhin der Laptop beschädigt wird, ist das kein Transportschaden.

Ein Transportschaden wäre zum Beispiel, wenn du ein Gerät via Versanddienstleister (DHL, Hermes etc.) verschickst und es wird während des Transportes beschädigt.

Kosmetische Schäden

Kosmetische Schäden wie Kratzer oder allgemeine Gebrauchsspuren sind in der Elektronikversicherung ausgeschlossen. Sollte es sich nicht um eine Beeinträchtigung der Funktion handeln, sondern rein um eine kosmetische Beschädigung, übernimmt die Elektronikversicherung keine Kosten.

Verlust und Liegenlassen

Solltest du dein Gerät verlieren oder liegen lassen, übernimmt die Elektronikversicherung in der Regel nicht die Kosten für ein neues Gerät. Beim Abhandenkommen eines Geräts, muss mindestens immer ein Diebstahl oder Raub vorliegen, damit die Elektronikversicherung für ein neues Gerät aufkommt. Also ein klassischer "Ich habe meine Tasche mit meinem Laptop im Zug liegen lassen" wird nicht übernommen.

Ausnahme Hörgeräte

Viele Versicherer definieren in ihren Versicherungsbedingungen, dass Hörgeräte beim Verlust oder Liegenlassen im Schadenfall ersetzt werden. Wenn es sich bei dem versicherten Gerät also um ein Hörgerät handelt, ist der Verlust mitversichert.

Welche Geräte kann ich in einer Elektronikversicherung versichern?

Grundsätzlich können alle elektronischen Geräte versichert werden. Je nach Versicherer gibt es ein paar Ausnahmen, dass bestimmte Geräte nicht versicherbar sind. In unserem Vergleichsrechner haben wir dafür eine Auswahlmöglichkeit der Geräte integriert. Das heißt: Du gibst an, welches Gerät du versichern möchtest, und wir zeigen dir im Vergleich nur diejenigen Tarife an, bei denen du das Gerät auch wirklich versichern kannst.

In unserer Auswahl im Vergleichsrechner haben wir über 100 unterschiedliche elektronische Geräte definiert, die du versichern kannst.

Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Smartphone (iPhone, Samsung, usw.)
  • Tablet (iPad, Samsung, usw.)
  • Notebook / Laptop / MacBook
  • Smartwatch (Apple Watch, Samsung, usw.)
  • Kopfhörer (AirPods, Samsung, usw.)
  • Kamera (DSLR, DSLM, GoPro usw.)
  • TV / Fernseher
  • Lautsprecher
  • Spielkonsole
  • Monitor
  • PC System
  • Waschmaschine
  • Geschirrspüler
  • Kaffee- oder Espressovollautomat bzw. -maschine
  • Staubsauger

Was kostet eine Elektronikversicherung?

Die Kosten einer Elektronikversicherung hängen vom Kaufpreis, dem versicherten Gerät und dem gewünschten Versicherungsschutz ab. In der Regel sind Smartphones und Tablets in der Versicherung teurer als beispielsweise Fernseher oder Haushaltsgeräte. Ein Tarif, der nur Reparaturkosten übernimmt, ist günstiger als ein Tarif, der auch Diebstahl versichert.

In der unten folgenden Tabelle haben wir einige Beispielberechnungen für verschiedenste Geräte mit unserem Vergleichsrechner durchgeführt, um dir einen kurzen Überblick darüber zu geben, was die Elektronikversicherung ungefähr kostet.

Um ein individuelles Angebot zu berechnen, nutze bitte unseren Vergleichsrechner, mit dem du mit nur wenigen Klicks ein Angebot erstellen und direkt online beantragen kannst.

GerätKaufpreisMonatliche Kosten
Smartphone1.000 €5,99 € bis 7,99 €
Tablet1.500 €5,50 € bis 8,00 €
Laptop / MacBook1.500 €5,50 € bis 8,00 €
TV / Fernseher2.500 €8,50 € bis 11,00 €
Waschmaschine700 €4,99 € bis 7,90 €

Darauf solltest du bei einer Elektronikversicherung achten:

Um den passenden Tarif für dein Gerät zu finden, solltest du auf einige Punkte achten. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengefasst:

Selbstbeteiligung

Die verschiedenen Versicherer bieten unterschiedliche Selbstbeteiligungen an. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadenfall von den Reparaturkosten oder bei der Neuanschaffung eines Geräts selbst tragen musst.

Maximal Alter des Geräts

Manche Versicherer bieten nur Versicherungsschutz für Geräte an, deren Kaufdatum beispielsweise nicht länger als 12 Monate zurückliegt. In unserem Vergleichsrechner kannst du das Kaufdatum des Geräts angeben und es werden dir nur die Tarife angezeigt, bei denen eine Versicherung für dein Gerät möglich wäre.

Die maximale Laufzeit der Versicherung

Nicht jeder Versicherer bietet eine unbegrenzte Versicherungslaufzeit für dein Gerät an. Manche Versicherer bieten nur eine maximale Laufzeit von 5 Jahren an. Das heißt, nach Ablauf dieser Zeit endet der Versicherungsschutz automatisch und du hast kein Versicherungsschutz mehr für dein Gerät. Viele Versicherer bieten aber auch eine unbegrenzte Versicherungslaufzeit an. In unseren Vergleich, siehst du die Angabe unter "Tarifdetails anzeigen" bei der Kategorie "Allgemein" beim Punkt "maximale Laufzeit".

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich definiert, in welchen Ländern der Versicherungsschutz besteht. Solltest du dein Gerät mit auf Reisen nehmen und möchtest auch dort versichert sein, solltest du darauf achten, dass der Tarif auch im Ausland bzw. weltweit gilt.

Wartezeit bei Gebrauchtgeräten

Manche Versicherer haben eine Wartezeit für den Versicherungsschutz (z. B. 6 Wochen) für Geräte, die gebraucht gekauft wurden. In dieser Zeit nach Vertragsabschluss besteht noch kein Versicherungsschutz für das Gerät. In unserem Vergleich siehst du die Angabe unter "Tarifdetails anzeigen" bei der Kategorie "Allgemein" beim Punkt "Wartezeit für Gebrauchtgeräte".

Ist eine Elektronikversicherung in der Hausratversicherung enthalten?

In der klassischen Hausratversicherung ist eine Elektronikversicherung nicht enthalten. Über die Hausratversicherung bist du grundsätzlich nur gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitz, Sturm & Hagel sowie Einbruchdiebstahl versichert.

Dann zahlt die Hausratversicherung:

  • Deine Wohnung oder dein Haus brennt und dadurch geht dein Fernseher kaputt.
  • Bei dir zu Hause wird eingebrochen und dein Laptop wird gestohlen.

Was die Hausratversicherung nicht übernimmt:

  • Dir fällt das Gerät aus der Hand und es geht kaputt.
  • Du bist unterwegs und dein Gerät wird gestohlen.
  • Dein Handy fällt ins Wasser und wird beschädigt.
  • Du schüttest aus Versehen Kaffee über deinen Laptop und dieser wird beschädigt.

Wie verhalte ich mich bei einem Schadensfall?

Damit im Schadenfall alles reibungslos funktioniert und du schnell deine Leistung erhältst, solltest du ein paar Dinge beachten.

Melde den Schaden unverzüglich dem Versicherer

Bevor du alles Weitere beachtest, gibt es eine wichtige Grundregel, die bei jedem Schadensfall gilt: Melde den Schaden unverzüglich beim Versicherer. Nur so kannst du sicher sein, dass du alle weiteren Schritte korrekt ausführst und den bestmöglichen Ablauf bei der Regulierung sicherstellen. Der Versicherer wird dir im Schadensfall helfen und dir sagen, was die nächsten Schritte sind, damit eine schnelle Reparatur oder ein Austausch des Geräts erfolgen kann.

Das gibt es bei der Reparatur zu beachten:

Bevor du eine Reparatur beauftragst, sprich unbedingt vorher mit dem Versicherer. Die meisten Versicherer verlangen vor einer Reparatur einen Kostenvoranschlag, um die Höhe der Reparaturkosten zu prüfen. Zusätzlich muss aus dem Kostenvoranschlag genau hervorgehen: die Ursache des Schadens sowie Art und Umfang der Reparatur. Nachdem du den Kostenvoranschlag eingereicht hast, erteilt dir der Versicherer eine Reparaturfreigabe. So weißt du sicher, dass die Kosten übernommen werden und du nicht auf ihnen sitzen bleibst.

Solltest du keine passende Reparaturwerkstatt für dein Gerät kennen, bieten viele Versicherer auch an, das Gerät über eine Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Dadurch entfällt meistens der Aufwand, vorab einen Kostenvoranschlag einzureichen und auf die Freigabe zu warten, da die Partnerwerkstatt direkt mit dem Versicherer kooperiert und abrechnet.

Das solltest du bei einem Diebstahl beachten:

Wenn dein Gerät gestohlen wird, rufe sofort die Polizei und erstatte Anzeige. Ohne diese Anzeige wirst du im Schadenfall vom Versicherer keine Leistung erhalten. Die Polizei sollte das Gerät in der Anzeige aufnehmen und wenn es sich um ein Smartphone oder Tablet handelt, idealerweise eine IMEI oder Seriennummer hinzufügen, falls du diese zur Hand hast. Wenn dein Gerät eine SIM-Karte hat, rufe sofort bei deinem Mobilfunkanbieter an und lasse die SIM-Karte sperren. Wenn du das gemacht hast, melde den Diebstahl beim Versicherer. Solltest du auf Reisen oder im Urlaub sein, melde den Diebstahl vorab telefonisch beim Versicherer, damit du keine Obliegenheiten des Versicherers verletzt und auf der sicheren Seite bist. Sobald du wieder zu Hause bist, reiche den Schaden nochmal schriftlich mit der polizeilichen Anzeige zusammen beim Versicherer ein.

Nachdem der Schaden gemeldet ist, der Versicherer dir die Bestätigung der Regulierung des Schadens erteilt hat, kannst du dir ein neues Gerät kaufen. Wichtig ist aber, dass du die Rechnung des neu angeschafften Geräts ebenso beim Versicherer einreichen musst.

Häufig gestellte Fragen