- Anbieter vergleichen
- Kostenlos & unverbindlich

Kaffeemaschine & Kaffeevollautomat Versicherung Vergleich 2026
Bei den unten aufgeführten Tarifen handelt es sich um eine Beispielrechnung!
Es wurden folgende Daten für die Berechnung verwendet:
- Gerät: Kaffee- oder Espressovollautomat bzw. -maschine
- Kaufpreis: 1.200 €
Nutze unseren Vergleichsrechner um ein individuelles Angebot zu berechnen.
Versicherung für Kaffeemaschine & Kaffeevollautomat - Schutz vor teuren Reparaturen
Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten sind ein fester Bestandteil unseres Alltags. Wenn die Kaffeemaschine plötzlich nicht mehr funktioniert, muss sie repariert werden. Eine Reparatur durch einen Fachbetrieb kostet schnell mehrere hundert Euro, da Anfahrt, Ersatzteile und Arbeitszeit bezahlt werden müssen. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, gibt es spezielle Elektronikversicherungen für Kaffeemaschinen.
In unserem Vergleich haben wir über 6 Tarife zusammengestellt, bei denen du Preise und Leistungen einzelner Versicherer miteinander vergleichen und direkt online beantragen kannst. So findest du den passenden Versicherungsschutz für deine Kaffeemaschine und kannst dich vor hohen Reparaturkosten schützen.
Was versichert eine Kaffeemaschinen-Versicherung?
Grundsätzlich schützt eine Kaffeemaschinen-Versicherung die Kaffeemaschine vor hohen Reparaturkosten oder übernimmt im Falle eines Totalschadens die Anschaffungskosten eines neuen Geräts. Je nach Versicherer und Tarif unterscheidet sich, was in der Elektronikversicherung versichert ist. Nutze daher unseren Vergleichsrechner, um genau zu sehen, was im Detail je nach Versicherer und Tarif versichert ist.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Leistungen, mit jeweils möglichen Schadenbeispielen, der Kaffeemaschinen-Versicherung zusammengefasst.
Erweiterung der Herstellergarantie
Die normale Herstellergarantie deckt Schäden, die auf Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass der Hersteller für solche Schäden aufkommt, solange die Garantiezeit gilt. Diese Garantiezeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Jahre nach dem Kauf des Geräts. Sollte die Herstellergarantie bereits abgelaufen sein, zahlt die Elektronikversicherung die Reparaturkosten anstelle des Herstellers.
Schadenbeispiel
Seit 6 Monaten ist die Herstellergarantie abgelaufen. Eines Tages zeigt die Maschine eine Fehlermeldung an und startet nicht mehr. Die Fachfirma stellt fest, dass es ein Materialfehler auf dem Steuergerät gibt. Da die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist, übernimmt die Elektronikversicherung die Reparaturkosten.
Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
Sollte das Gerät durch Wassereinwirkung oder Feuchtigkeit beschädigt werden, greift die Elektronikversicherung.
Schadenbeispiel
An deiner Kaffeemaschine / Kaffeevollautomaten ist ein Schlauch undicht. Das Wasser tritt aus dem Schlauch aus und läuft in die Elektronik der Maschine. Die Elektronik wird beschädigt.
Beschädigung durch Fremdkörper
Sollte das Gerät durch einen Fremdkörper beschädigt werden, übernimmt dies die Versicherung.
Schadenbeispiel
In den Bohnenbehälter gelangt ein Fremdkörper. Das Mahlwerk wird dadurch beschädigt.
Sturz-, Fall- und Bruchschäden
Sollte eine Beschädigung am Gerät durch einen Sturz, Fall oder Bruch oder Teilen davon eintreten, übernimmt dies die Versicherung.
Schadenbeispiel
Es kommt zu einem Sturz des Gerätes, es fällt um oder ein Teil des Gerätes fällt herunter.
Blitzeinschlag und Überspannung
Sollte das Gerät durch einen Blitzeinschlag in der Wohnung / Haus bzw. Stromnetz oder eine Überspannung innerhalb des Geräts beschädigt werden, übernimmt dies die Versicherung.
Schadenbeispiel
Während eines Gewitters kommt es in deiner Wohnung / Haus zu einem Blitzeinschlag in die Stromleitung. Durch die daraus resultierende Überspannung im Stromnetz wird das Steuergerät deiner Kaffeemaschine beschädigt. Die Maschine lässt sich nicht mehr starten.
Verschleiß und Abnutzung
Sollte das Gerät beschädigt werden, was auf Verschleiß oder Abnutzung bestimmter Teile (Dichtungen etc.) zurückzuführen ist, übernimmt dies die Versicherung.
Schadenbeispiel
Eines Tages läuft durch eine poröse Dichtung Wasser in die Elektronik, diese wird beschädigt und die Maschine funktioniert nicht mehr.
Unsachgemäße Handhabung
Sollte das Gerät beschädigt werden, was durch falsches Bedienen des Geräts oder unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist, übernimmt dies die Versicherung.
Was kostet eine Versicherung für Kaffeemaschine & Kaffeevollautomaten?
Die Kosten einer Versicherung für Kaffeemaschine und Kaffeevollautomaten hängen vom Kaufpreis der Kaffeemaschine oder des Kaffeevollautomaten ab. Je teurer das Gerät, desto höher die Kosten für die Versicherung. In der unten folgenden Tabelle haben wir einige Beispielberechnungen für Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten mit unserem Vergleichsrechner durchgeführt, um dir einen kurzen Überblick darüber zu geben, was die Versicherung für Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten ungefähr kostet.
Um ein individuelles Angebot zu berechnen, nutze bitte unseren Vergleichsrechner, mit dem du mit nur wenigen Klicks ein Angebot erstellen und direkt online beantragen kannst.
| Gerät | Kaufpreis | Monatliche Kosten |
|---|---|---|
| Kaffee- oder Espressovollautomat bzw. -maschine | 1.200 € | 5,50 € bis 10,44 € |
| Kaffee- oder Espressovollautomat bzw. -maschine | 2.000 € | 5,50 € bis 11,44 € |
| Kaffee- oder Espressovollautomat bzw. -maschine | 3.000 € | 8,50 € bis 13,99 € |
Darauf solltest du bei einer Versicherung für Kaffeemaschine & Kaffeevollautomaten achten
Um den passenden Tarif für dein Gerät zu finden, solltest du auf einige Punkte achten. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengefasst:
Selbstbeteiligung
Die verschiedenen Versicherer bieten unterschiedliche Selbstbeteiligungen an. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadenfall von den Reparaturkosten oder bei der Neuanschaffung eines Geräts selbst tragen musst.
Maximalalter des Geräts
Manche Versicherer bieten nur Versicherungsschutz für Geräte an, deren Kaufdatum beispielsweise nicht länger als 12 Monate zurückliegt. In unserem Vergleichsrechner kannst du das Kaufdatum des Geräts angeben und es werden dir nur die Tarife angezeigt, bei denen eine Versicherung für dein Gerät möglich wäre.
Die maximale Laufzeit der Versicherung
Nicht jeder Versicherer bietet eine unbegrenzte Versicherungslaufzeit für dein Gerät an. Manche Versicherer bieten nur eine maximale Laufzeit von 5 Jahren an. Das heißt, nach Ablauf dieser Zeit endet der Versicherungsschutz automatisch und du hast kein Versicherungsschutz mehr für dein Gerät. Viele Versicherer bieten aber auch eine unbegrenzte Versicherungslaufzeit an. In unseren Vergleich, siehst du die Angabe unter "Tarifdetails anzeigen" bei der Kategorie "Allgemein" beim Punkt "maximale Laufzeit".
Wartezeit bei Gebrauchtgeräten
Manche Versicherer haben eine Wartezeit für den Versicherungsschutz (z. B. 6 Wochen) für Geräte, die gebraucht gekauft wurden. In dieser Zeit nach Vertragsabschluss besteht noch kein Versicherungsschutz für das Gerät. In unserem Vergleich siehst du die Angabe unter "Tarifdetails anzeigen" bei der Kategorie "Allgemein" beim Punkt "Wartezeit für Gebrauchtgeräte".
Hausratversicherung vs. Elektronikversicherung für die Kaffeemaschine / den Kaffeevollautomaten
Bei einem Schaden stellt sich oft die Frage: Zahlt das eventuell die Hausratversicherung? Was genau die Hausratversicherung in Bezug auf die Kaffeemaschine oder den Kaffeevollautomaten zahlt, zeigen wir dir hier.
Das zahlt die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert grundsätzlich gegen die versicherten Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Nur wenn die Kaffeemaschine oder der Kaffeevollautomat durch eine dieser Gefahren beschädigt wird, kommt dafür die Hausratversicherung auf.
Typische Schäden, die durch die Hausratversicherung gedeckt sind, wären zum Beispiel:
- Durch einen Rohrbruch läuft Wasser aus und die Kaffeemaschine oder der Kaffeevollautomat wird beschädigt.
- Ein Feuer bricht in der Wohnung aus und beschädigt die Kaffeemaschine oder den Kaffeevollautomaten.
Die Hausratversicherung deckt nur die genannten Gefahren ab. Das heißt, wenn die Kaffeemaschine oder der Kaffeevollautomat kaputtgeht und der Schaden nicht durch Leitungswasser, Feuer etc. verursacht wurde, dann zahlt die Hausratversicherung nicht.
Häufig gestellte Fragen
Wenn du in deinem Haushalt auf eine funktionierende Kaffeemaschine oder einen funktionierenden Kaffeevollautomaten angewiesen bist und dich gegen teure Reparaturkosten (Ersatzteile, Arbeitszeit, Anfahrt etc.) absichern möchtest, dann ja.
Die Kosten für eine Versicherung für Kaffeemaschine & Kaffeevollautomaten hängen vom Kaufpreis des Geräts ab. Je teurer die Kaffeemaschine oder der Kaffeevollautomat ist, desto höher sind die Kosten. In unserem Vergleich haben wir über 6 Versicherer gelistet. Bei einem Kaufpreis von 1.200 € liegt der günstigste Tarif bei 5,50 € im Monat und der teuerste Tarif bei 10,44 € im Monat.
Die Kaffeemaschine oder der Kaffeevollautomat ist vor Feuer, Leitungswasser, Blitz etc. in der Hausratversicherung mitversichert. Sollte die Kaffeemaschine oder der Kaffeevollautomat nicht durch eine der genannten Gefahren beschädigt werden, zahlt die Hausratversicherung nicht. In diesem Fall würde nur eine spezielle Elektronikversicherung für Kaffeemaschinen oder Kaffeevollautomaten greifen, welche die Reparaturkosten der Kaffeemaschine oder des Kaffeevollautomaten übernimmt.
Wenn Leitungswasser aus der Kaffeemaschine oder dem Kaffeevollautomaten austritt und die Wohnungseinrichtung beschädigt, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Solltest du das Eigentum dritter Personen dadurch beschädigen, zahlt das die private Haftpflichtversicherung.
Eine Elektronikversicherung für die Kaffeemaschine oder den Kaffeevollautomaten (Neupreis: 1.200 €) kostet im Monat ca. 5,50 € bis 10,44 €. Dadurch sind Reparaturkosten, die auftreten können, abgesichert. Solltest du im Haushalt auf die Kaffeemaschine oder den Kaffeevollautomaten angewiesen sein, ist eine Versicherung für die Kaffeemaschine oder den Kaffeevollautomaten sinnvoll.
Die Herstellergarantie deckt Schäden, die auf Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind. Dies muss durch einen Fachmann bestätigt werden. Sollte es sich nicht um einen der genannten Fehler handeln, greift die Herstellergarantie nicht.